Samstag, 29. März 2008

Kapostrophe!




Köln. Das Asylbegehren eines aus dem angelsächsischen Raum stammenden Apostrophs wurde abgelehnt. Grund: Zweifacher Gesetzesverstoß gegen hiesig geltende Rechtschreibregeln. Auf einem Plakat am Chlodwigplatz hatte es sich zwischen das y und s mehrerer sich im Genitiv befindenden Frauen gezwängt und somit den Eindruck erweckt, zu der genannten Veranstaltung werde nur einer Frau Einlass gewährt, möglicherweise nur jener schemenhaft erkennbaren mit erhobenen Armen, Wuschelhaar, Minirock und Stöckelschuhen. Im zweiten, darunter liegenden Fall löste das Angeschuldigte bei rechtschreibkundigen Passanten grammatische Verwirrung bis hin zu Schwindelanfällen und Übelkeit aus. Mit Schmerzensgeldforderungen ist zu rechnen. Zu einer Verhaftung konnte es bisher noch nicht kommen, da die vorbeieilende Sprachvandalin gerade vom Arzt kam und weder Sticker noch Edding dabei hatte. Über das weitere Vorgehen halten wir Sie auf dem Laufenden.

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